Die Dichteprüfung kann wieder beantragt werden zur Erteilung einer Wasserrechtlichen Genehmigung..
Wir empfehlen grundsätzlich Trenn- oder Biotoiletten zu nutzen.
Eine wasserrechtliche Genehmigung ist bei der Unteren Wasserbehörde zu beantragen!
Chemietoiletten sind verboten!!!