Die Dichteprüfung kann wieder beantragt werden zur Erteilung einer Wasserrechtlichen Genehmigung..

Wir empfehlen grundsätzlich Trenn- oder Biotoiletten zu nutzen.

Eine wasserrechtliche Genehmigung ist bei der Unteren Wasserbehörde zu beantragen!

Chemietoiletten sind verboten!!!